ZUSCHUSS TIROL (HEIZ- UND WOHNKOSTENZUSCHUSS) 2024

Veröffentlicht am: 27.03.2024

Auch heuer können Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol den Tirol-Zuschuss in der Zeit von 1. März bis 30. September 2024 beantragen. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Das Antragsformular für Neuanträge und die Richtlinien für die Förderung stehen in den pdf Datein zur Verfügung bzw. Anträge können Online unter https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/ eingebracht werden. 
 
Hinweis: Wenn Sie bereits den Tirol-Zuschuss 2023 erhalten haben, wird Ihnen ein Schreiben mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag automatisch zugeschickt. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
 
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der  Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Antragsformular
Richtlinien Heizkostenzuschuss
Richtlinien Wohnkostenzuschuss LINK
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