Im Bereich des Grundstücks, auf welchem das alte Gemeindehaus stand, sowie der nördlichen und östlichen Nachbarparzellen wird die Umwidmung von Wohngebiet in allgemeines Mischgebiet vorgenommen.
Kundmachung
Im Bereich des Grundstücks, auf welchem das alte Gemeindehaus stand, sowie der nördlichen und östlichen Nachbarparzellen wird die Umwidmung von Wohngebiet in allgemeines Mischgebiet vorgenommen.